Alte Fenster, sanieren oder tauschen?

Fenstertausch bei Altbauwohnungen

Alte Fenster, sanieren oder tauschen – nicht nur eine kaufmännische Überlegung

An kaum einem anderen Thema erkennen wir den Verwaltungsaufwand der Stadt Wien besser, als an den notwendigen Genehmigungen bei Fenstererneuerungen.

Es ist keine Überraschung, dass unsere beliebten, alten Holzkastenfenster irgendwann ihre technische Lebensdauer erreicht haben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stehen wir dann vor der Frage, ob wir die altersschwachen Holzfenster doch noch einmal sanieren sollen bzw. ob dies überhaupt noch möglich ist oder ob wir sie vielleicht doch gegen neue Fenster tauschen sollten.

Sofern eine Sanierung noch möglich ist, handelt es sich wahrscheinlich nur um eine relativ kurzfristige Lösung. Die Verwitterung erfolgt in immer kürzeren Abständen und eine ordentliche Zugdichtheit wird oftmals nicht mehr ausreichend erreicht. Sollte die Entscheidung zugunsten einer Erneuerung fallen, so ergeben sich gleich mehrere Fragen. Sollen wir uns wieder für Holzfenster und wenn, dann welcher Bauart (Kastenfenster oder Drehkippfenster) entscheiden oder ändern wir das Material und nehmen Kunststoff- oder Alu-Fenster bzw. Holzfenster mit Alupanelen. Dass dabei unterschiedlich hohe Kosten entstehen, versteht sich von selbst. Selten wird allerdings eine ordentliche Lebensdaueranalyse und Kontrolle der Gesamtkosten vorgenommen. Die Mitsprache der Gemeinde soll dabei aber auch nicht zu kurz kommen. Wäre ja vermutlich wirklich zu viel verlangt, wenn der Eigentümer eines Hauses in dieser Frage alleine entscheiden dürfte. Sollte das Gebäude in einer Schutzzone liegen, ist jedenfalls eine Bauanzeige von Nöten, auch wenn das Fenster sowohl in der Bauart, als auch im Erscheinungsbild vollkommen gleich bleibt. Bei Häusern außerhalb der Schutzzone ist ein solches Verfahren dann notwendig, wenn entweder die Bauart, das Material, oder das Erscheinungsbild verändert werden. Für dieses Verfahren müssen natürlich entsprechende, prüffähige Unterlagen vorgelegt werden, die auch Pläne oder Fotomontagen enthalten müssen. Die zu erfolgende Baubeginns- und  Baufertigstellungsanzeige soll hier keinesfalls unerwähnt bleiben.

Abgesehen von den Abwicklungskosten, die teilweise in den Verwaltungen und teilweise bei den ausführenden Firmen entstehen, frage ich mich, ob es wirklich Sinn macht, dass die Verwaltungsbehörde ihren – sicherlich notwendigen – Regulierungsauftrag im Zusammenhang mit baurechtlichen Bewilligungen darin sieht, die Fensterteilung, die Profile der Fenstersprossen und deren Material und Farbe so genau zu überprüfen. An eine Senkung der Baukosten ist in diesem Zusammenhang nicht zu denken. Ob es eine gesellschaftliche Notwendigkeit darstellt, zu prüfen, welche Fenster, ob Holz- oder Kunststofffenster, in den Häusern eingebaut werden, wage ich laut zu hinterfragen.

KommR Oliver Brichard, MSc