Was Sie schon immer wissen wollten

Allgemeines

Es ist uns sehr wichtig, dass Sie einen fixen Ansprechpartner im Unternehmen haben. Ein Betreuungsteam besteht bei uns aus 2 Personen, einem Referenten und einem Assistenten. Das Team wird sich in allen Belangen, Ihre Liegenschaft betreffend, um Sie kümmern. Die beiden Mitarbeiter kennen die Objekte und die Eigentümer persönlich.

Bei uns im Unternehmen ist die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter eines der wichtigsten internen Themen. Jeder Mitarbeiter, der für die Betreuung unserer Kunden zuständig ist, hat eine immobilienspezifische Ausbildung absolviert. Unsere Assistenten haben zumindest die Zertifizierung zum Immobilienverwalter-Assistenten gemäß ONR 43002-1. Unsere Referenten haben entweder das Zertifikat zum Immobilienverwalter-Referenten gemäß ONR 43002-2 oder die Befähigungsprüfung absolviert.

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erhalten wir von der beauftragten Firma die Rechnung, in der auch der Stromkostenmehrverbrauch (KWh) angeführt ist. Im Zuge der Einreichung der Rechnung bei der Versicherung, fordern wir somit auch den Stromkostenmehrverbrauch an.

Falls uns Ihre Kontodaten (IBAN) nicht vorliegen bitten wir um ein kurzes Mail mit Ihren Kontodaten, damit wir Ihnen das Geld von Seiten der Gebäudeversicherung überweisen können.

Nein, Inventargegenstände finden in der Gebäudeversicherung keine Deckung. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an ihre Haushaltsversicherung.

Im Falle eines gesicherten Schließsystems ist eine Bestätigung der Hausverwaltung vorzulegen. Gerne können Sie hierfür unser Formular „Schlüsselbestätigung“ verwenden.

Bei moderneren Schließsystemen wird ebenso die Kopie der Sicherungskarte benötigt. Dem Mieter ist die Bestätigung nur dann auszuhändigen, wenn der Wohnungseigentümer ihn dazu bevollmächtigt hat. Die Kosten hierfür sind vom Besteller zu tragen.

Wohnungseigentum

Hausversammlungen werden gem. § 25 Abs. 1 WEG 2002 alle 2 Jahre abgehalten. Gerne können bei Bedarf individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Maßnahmen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung

Die HV erkennt im Zuge der regelmäßigen im Jahr stattfindenden Begehungen der Anlage Schäden am Bestand, die einer Sanierung bedürfen.

Im Rahmen der ordentlichen Verwaltung holt die HV einen Kostenvoranschlag ein bzw. bei Bedarf das Gutachten eines Sachverständigen, um den Sanierungsbedarf zu konkretisieren und die zu erwartenden Kosten zu erheben.

  • Bei einer größeren Sanierungsmaßnahme werden Maßnahmen und Kosten im Rahmen einer Hausversammlung diskutiert, Wünsche der Eigentümer*innen werden erhoben und in Hinblick auf Machbarkeit und Angemessenheit evaluiert.
  • Danach werden die Leistungen ausgeschrieben und in einem transparenten Bieterverfahren, basierend auf einem Leistungsverzeichnis, ausgeschrieben. Der Bestbieter wird ermittelt und beauftragt.
  • Bei Reparaturarbeiten kleineren Umfangs wird die Eigentümergemeinschaft über die beauftragten Arbeiten rechtzeitig informiert.

Ziel ist jedenfalls, das Verständnis und die Unterstützung der Eigentümer*innen für die Notwendigkeit und den Umfang der Arbeiten und damit verbundene Kosten zu erwirken.

Maßnahmen im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung

Außerordentliche Maßnahmen, darunter fallen z.B. gesetzlich nicht unbedingt notwendige Arbeiten, müssen jedenfalls rechtlich einer Beschlussfassung zugeführt werden. Die Vorgehensweise erfolgt im Wesentlichen wie bei der ordentlichen Verwaltung (Einholung Angebote, ggf. Gutachten, echtzeitige Information der Eigentümer*innen, Ausschreibung auf Basis Leistungsverzeichnis vor Beauftragung)

  • Im Zuge einer Hausversammlung oder Abstimmung im Umlaufbeschluss ist eine Mehrheitsbeschluss zu erwirken.
  • Als HV stehen wir bei derartigen Investitions-Entscheidungen bei Bedarf beratend zur Verfügung. Natürlich können auf Wunsch der WEG auch externe Sachverständige beigezogen werden.

Die Vorschreibung der Bewirtschaftungskosten besteht aus dem Reparaturfonds, den Betriebskosten sowie der Umsatzsteuer. Je nach Gebäudeausstattung sind noch Vorschreibungen für Heizung, Lift, etc. möglich.

Für die Umsätze einer Eigentümergemeinschaft wird ein eigenes Konto geführt, über das ausschließlich Umsätze dieser Liegenschaft abgewickelt werden. Die Rücklage wird auf einem Festgeldkonto veranlagt.

Kunden unseres Unternehmens können gerne jederzeit, über unser Web-Portal „Brichard Online“, Einsicht in diverse Unterlagen nehmen. Sie finden dort Abrechnungen, Gutachten, WE-Vertrag, Nutzwertgutachten, Protokolle der Versammlungen, Information über Rückstände, etc. Selbstverständlich ist der Zugangsbereich passwortgeschützt.

Bei größeren Projekten, wie Instandsetzungsarbeiten, findet eine ausführliche Projektplanung und Projektbegleitung unter Einbindung der Eigentümer statt.

Gerne arbeiten wir mit Handwerkern Ihres Vertrauens zusammen. Die Auswahl der Handwerker ist bei uns einem ständigen Evaluierungsprozess unterworfen.  Bei Instandsetzungsmaßnahmen werden jedenfalls drei Offerte eingeholt. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erhaltungspflichten kann natürlich über die Art der Sanierung, den Zeitpunkt oder die Finanzierungsart abgestimmt werden, was wir selbstverständlich vor der Umsetzung der Arbeiten mit der Eigentümergemeinschaft in einer Versammlung vereinbaren.

Wer die Abnahme der Leistungen durchführt, hängt von den Leistungen selbst ab. Wenn die Arbeiten sehr umfangreich sind, empfehlen wir bereits für die Feststellung des Leistungsumfanges die Beiziehung eines Ziviltechnikers, der auch die Abnahme vornimmt. Erfahrungsgemäß trägt diese Vorgangsweise sehr zur ordentlichen und auch kostengünstigen Abwicklung bei.

Für die Montage von Außenjalousien benötigen Sie die Zustimmung aller Miteigentümer, da der Bestand bzw. das äußere Erscheinungsbild des Hauses abgeändert wird. Darüber hinaus ist eventuell die Abklärung mit der zuständigen Behörde erforderlich. Außenjalousien befinden sich – wie der Name schon sagt – nicht innerhalb Ihrer Wohnung, sondern außen an der Fassade bzw. am Fensterrahmen und dies gilt als Allgemeinfläche. Die Kosten hierfür muss jeder Wohnungseigentümer selbst tragen, da es sich hierbei um keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung handelt.

Miete

Der Mietvertrag muss nach Unterzeichnung durch den Mieter noch gegengezeichnet werden. Verträge über Mietobjekte, die nicht zu Wohnzwecken vermietet werden, müssen auch noch vergebührt werden. Anschließend übermitteln wir Ihnen den Vertrag per Post.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Die häufigsten Gründe sind folgende:

  1. Grundsätzlich wird jedes Jahr im Jänner die monatliche Betriebskostenpauschale auf das erforderliche Ausmaß angepasst. Je nach aktuellem Verbrauch kann diese sowohl erhöht, als auch verringert werden.
  2. Aufgrund Ihrer mietvertraglichen Vereinbarung ist der Hauptmietzins möglicherweise wertgesichert. Bei Erreichen des vereinbarten Schwellenwertes führt dies zu einer Anpassung des Hauptmietzinses, an die in der Zwischenzeit stattgefundene Geldentwertung.

In diesem Fall bitten wir Sie Ihr Konto zu überprüfen. Es besteht die Möglichkeit, dass es zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt war.

Das Ergebnis aus der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres hat gemäß den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen jener Mieter zu tragen, der im Zeitpunkt der Abrechnungslegung Mieter ist.

Wir benötigen dazu eine schriftliche, von Ihnen unterfertigte, Kündigung. Sobald wir diese erhalten haben, übermitteln wir Ihnen ein Schreiben mit allen weiteren Details sowie den geplanten Übergabetermin.

Falls bei Übernahme der Wohnung Schäden festgestellt wurden und dadurch Reparaturen notwendig waren, müssen wir auf die Rechnungen der Professionisten warten, um die Kautionsabrechnung erstellen zu können. Wir retournieren die Kaution bzw. Teile der Kaution unverzüglich nach der Abrechnung.