Unsere Leistungen für Mischhäuser
2-Sachbearbeiterprinzip
Bei der Verwaltung von gemischten Objekten (Mischhäuser) treffen mehrere Parteien, mit zum Teil unterschiedlichen Interessen an einer Liegenschaft, aufeinander:
- die Eigennutzer
- die vermietenden Wohnungseigentümer und
- deren Mieter.
Um diese Interessen bestmöglich auszugleichen, verwalten wir solche Objekte durch zwei qualifizierte Sachbearbeiter. Die Interessen der vermietenden Eigentümer, vielleicht der früheren Mehrheits- oder Alleineigentümer, werden von einer eigenen Mitarbeiterin oder einem eigenen Mitarbeiter betreut und vertreten – auch in den Hausversammlungen. Die Agenden nach dem WEG werden von einer anderen Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter vollzogen. Dadurch kommt es zu keinen Interessenkonflikten bzw. werden diese in der Gemeinschaft transparent und eine Problemlösung kann viel leichter und zielorientierter erreicht werden.