Mietenstopp 2025: Nationalrat beschließt neues Gesetz zur Mietpreisbremse
Am 7. März 2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine wichtige Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern in Zeiten hoher Inflation gesetzt. Kernpunkt dieses Gesetzes ist der Mietenstopp für das Jahr 2025, der die bisherige Mietpreisbremse des 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (3. MILG) ergänzt und verschärft.
Was bedeutet der Mietenstopp 2025?
Die wesentlichen Inhalte des 4. MILG umfassen folgende Punkte:
- Aussetzung der geplanten Mieterhöhungen: Die laut 3. MILG für den 1. April 2025 vorgesehene Anpassung der mietrechtlichen Kategoriebeträge, der Richtwerte sowie bestimmter Entgeltbestandteile nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) wird ausgesetzt. Dies betrifft sowohl die Grundmiete als auch den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) bei Wiedervermietungen.
- Zukünftige Anpassungen ab 2026: Die im 3. MILG festgelegten jährlichen Anpassungen bleiben vorläufig bestehen. Ab dem 1. April 2026 sollen diese wieder erfolgen, jedoch mit einer Anhebungsgrenze von drei Prozent. Ab 2026 orientieren sich die jährlichen Erhöhungen an der durchschnittlichen Inflation der letzten drei Jahre, wobei eine Übersteigung der drei Prozent nur zur Hälfte in die Berechnung einfließen darf.
- Weitere geplante Maßnahmen: Die Bundesregierung hat für die Jahre 2025 bis 2029 zusätzliche Einschränkungen angekündigt. Dazu gehören niedrigere Anhebungsgrenzen von einem Prozent (2026) und zwei Prozent (2027). Ab 2028 soll ein neuer Index für Wohnraumvermietung eingeführt werden, der eine gesetzliche Wertsicherung für alle Wohnungsmietverträge vorsieht. Die Anhebungsgrenze soll dann drei Prozent plus die Hälfte der darüberliegenden Inflation betragen.
- Freie und angemessene Mietzinse weiterhin ausgenommen: Sowohl das 3. als auch das 4. MILG erfassen keine freien oder angemessenen Mietzinse. Allerdings plant die Regierung, die gesetzliche Wertsicherung auf Basis des neuen Wohnraumvermietungs-Index auch für diese Mietverträge einzuführen.
Auswirkungen für Mieter und Vermieter
Der Mietenstopp für 2025 bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung für Mieterinnen und Mieter, da sie vor einer Erhöhung der Mietpreise geschützt werden. Gleichzeitig führt die Regulierung zu einer weiteren Entwertung der vereinbarten Mietzinse und greift in bestehende Verträge ein.
Die neue Regierung hat damit unmittelbar eine im Koalitionsübereinkommen bereits sehr konkret formulierte Vereinbarung erwartungsgemäß umgesetzt. Die rasche Umsetzung vermeidet bereits befürchtete unklare Verhältnisse für die Aprilvorschreibung.





