Wohnen & Mietrecht: Was das Koalitionsübereinkommen 2025 erwarten lässt
Nach den durchwachsenen Monaten der Suche nach einer tragfähigen Koalition wurde am 27.02. um 11:00 Uhr das Regierungsübereinkommen als Basis für die zukünftige Zusammenarbeit der drei Parteien veröffentlicht.
Das Thema Wohnen war schon immer ein Opfer politischer Spielereien, bei denen sachgerechte Regelungen zugunsten öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen in den Hintergrund gedrängt wurden. Die ambitionierten Pläne zur Dekarbonisierung bleiben auch in diesem Abkommen vage – konkrete gesetzliche Regelungen, die eine tatsächliche Umsetzung ermöglichen, fehlen weiterhin. Dadurch konnte die sehr hohe Bereitschaft unserer Kunden zu notwendigen Verbesserungsmaßnahmen bisher nicht in vorzeigbare Projekte umgesetzt werden. Auch in diesem Koalitionspapier finden sich erneut die mehr oder weniger bekannten Absichtserklärungen – konkrete Umsetzungsschritte bleiben abzuwarten.
Dekarbonisierung & Mietrechtsgesetz
Ein relativ klares Bekenntnis der Regierung zeigt sich jedoch in der geplanten Abschaffung der Einstimmigkeit bei Beschlussfassungen über Dekarbonisierungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Der aus unserer Sicht noch fehlende Baustein für zukünftige Umsetzungen wäre allerdings eine Harmonisierung mit dem Mietrechtsgesetz. Ohne eine Duldungspflicht und auch eine gewisse anteilige Kostenbeteiligung der Mieter wird keine echte Dynamik entstehen. Statt klarer Regelungen ist im Abkommen lediglich von einer „Klarstellung gerechtfertigter Ansprüche von Mietern und Wohnungseigentümern“ die Rede.
Festgehalten wird außerdem der Verzicht auf das von der SPÖ forcierte Universalmietrecht. Die Struktur des Mietrechts bleibt somit unverändert. Die Regierung bekennt sich weiterhin zum System der Wertsicherung von Mietzinsvereinbarungen, welches in den letzten Jahren durch mehrere gerichtlichen Entscheidungen erheblich unter Druck geraten ist.
Wertanpassungen & Richtwert
Die unmittelbar bevorstehende Wertanpassung im Vollanwendungsbereich (Kategorie- und Richtwertmieten) zum 1. April 2025 soll ausgesetzt werden und ab 2026 mit 1 % sowie ab 2027 mit 2 % gedeckelt werden. Danach ist die Einführung eines neuen Wohnraumvermietungsindexes geplant. Die bereits beschlossen Regelungen des 3 Milg habe bis jetzt bereits zu einer Einnahmensentwertung von etwa 8% geführt. Eine Verstärkung dieses Effektes bringt eine dauerhafte Verminderung der Ertragsmöglichkeiten und wird die Investitionsfreudigkeit der Vermieter zukünftig dämpfen.
Eine aliquote Abrechnung der Betriebskosten bei Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode soll „sachgerecht“ umgesetzt werden.
Befristungen im Mietrecht
Spekulationen über eine Abschaffung der Befristungsmöglichkeiten haben sich nicht bestätigt. Allerdings soll die Mindestmietdauer von drei auf fünf Jahre verlängert werden.
Der Forderung nach einem eigenen Immobilienressort wird durch ein beratendes, ehrenamtliches Gremium Rechnung getragen.
Zusammenfassend erscheint mir das Koalitionsabkommen als eine Fortsetzung der Praxis der letzten Jahrzehnte – ohne echte Initiative und mit wenig Aussicht auf bahnbrechende Neuerungen. Ob und wie die wenigen konkreten Vorhaben umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

„..das Koalitionsabkommen erscheint mir als eine Fortsetzung der Praxis der letzten Jahrzehnte – ohne echte Initiative und mit wenig Aussicht auf bahnbrechende Neuerungen…“
KommR Oliver Brichard, MSc
Geschäftsführer / Gerichtssachverständiger





