Gütesiegel für Immobilientreuhänder

Handwerksbetriebe, die ein Meisterbetrieb sind, dürfen schon seit längerer Zeit ein Gütesiegel tragen, das sie als Meisterbetrieb ausweist und für Kunden eindeutig als solchen deklariert. Für reglementierte Gewerbe, die kein Handwerk ausüben, gab es ein derartiges Gütesiegel bislang leider nicht. Dies wird sich in Zukunft ändern. Am 29.11.2019 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung erlassen, wonach nun auch reglementierte Gewerbe, die keine Handwerksbetriebe sind, ein Gütesiegel mit der Bezeichnung „staatlich geprüft“ verwenden dürfen. Als Voraussetzung dafür gilt die erfolgreich abgelegte staatliche Befähigungsprüfung des gewerberechtlichen Geschäftsführers oder des Inhabers des Unternehmens. Das Gütesiegel wird es Kunden künftig erleichtern, geprüfte und damit befähigte Unternehmen auf einen Blick von anderen zu unterscheiden.

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