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Mischhäuser
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Die BK-Abrechnung zum 30.03 gibt unseren Wohnungseigentümern bei Vermietung der Wohnung die Möglichkeit selbst fristgerecht abzurechnen.
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Wir erfüllen die individuellen Kundenanforderungen und sorgen für die Weiterentwicklung der Liegenschaften, entsprechend den Vorgaben, Interessen und Möglichkeiten der Eigentümer. Ihnen sichere Begleitung durch die ständig wachsende Flut an Vorschriften zu bieten, gehört zu unserem Kerngeschäft. Die persönliche und individuelle Betreuung unserer Kunden wird durch einen persönlichen Ansprechpartner garantiert, der sämtliche Angelegenheiten der Liegenschaft kennt und bewirtschaftet. Sämtliche Abwicklungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Gegenseitige Wertschätzung ist uns als Basis für eine langfristige Zusammenarbeit wichtig.
Wir konzentrieren uns auf Wohnimmobilien im Großraum Wien und betreuen dabei die drei wesentlichen Marktsegmente: a. vermietende(r) EigentümerInnen b. Wohnungseigentümer-Gemeinschaften c. gemischte Eigentümer-Gemeinschaften ![]() Seit Jahresbeginn 2008 stehen allen unseren Eigentümern rund um die Uhr online alle wichtigen Informationen der Liegenschaften zur Verfügung. Besonderes Augenmerk wird auf ein Onlinearchiv aller aktuellen und wichtigen Dokumente der Gemeinschaft gelegt, die als Onlinearchiv eingesehen werden können. Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Versammlungsprotokolle und Beschlüsse werden so für jeden jederzeit zugänglich. Kontoinformationen geben Überblick über den finanziellen Status der Gemeinschaft. Hauseigentümer: Alle Kontoinformationen und Vorschreibungsdaten wie aktuelle Zinslisten sind ständig abrufbar. Wichtige Dokumente können im Onlinearchiv abgerufen werden. Dabei stehen wir für individuelle Vereinbarungen über den Informationsgrad jederzeit zur Verfügung. ![]()
Bei der Verwaltung von gemischten Objekten treffen mehrere Parteien mit zum Teil unterschiedlichen Interessen an einer Liegenschaft aufeinander:
1. die vermietenden Wohnungseigentümer, 2. die Eigennutzer und 3. deren Mieter. Um diese Interessen bestmöglich auszugleichen, verwalten wir solche Objekte durch zwei qualifizierte Sachbearbeiter. Die Interessen der vermietenden Eigentümer, vielleicht der früheren Mehrheits- oder Alleineigentümer, werden von einer eigenen Mitarbeiterin oder einem eigenen Mitarbeiter betreut und vertreten, auch in der Hausversammlung. Die Agenden nach dem WEG werden von einer anderen Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter vollzogen. Dadurch kommt es zu keinen Interessenkonflikten bzw. werden diese in der Gemeinschaft transparent, eine Problemlösung kann viel leichter und zielorientierter erreicht werden. ![]()
Die erste Versammlung erfolgt unmittelbar nach Verwaltungsübernahme. Am Ende des ersten Jahres wird eine zweite Versammlung organisiert, bei der über die geleisteten Arbeiten berichtet und unter den anwesenden Wohnungseigentümern eine Umfrage über die Zufriedenheit abgehalten wird. Wenn keine Mehrheit für eine Weiterbeschäftigung besteht, wird seitens der Verwaltung das Mandat beendet, ohne Verrechnung eines Übergabehonorars und ohne Notwendigkeit einer Kündigung seitens der Wohnungseigentümerschaft.
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Zuverlässigkeit steht für uns an erster Stelle, und das bei hohem Tempo.
Sämtliche Anfragen werden unter Zuhilfenahme modernster technologischer Hilfsmittel sorgfältig und kompetent bearbeitet und in kürzest möglicher Zeit erledigt.
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Unser Magazin „Immotion“ informiert Sie regelmäßig über Brichard Immobilien und behandelt ein breites Spektrum von allgemeinen Themen rund ums Wohnen und Immobilien.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, auch über rechtliche Veränderungen. Uns liegt viel daran, dass unsere Kunden und Partner jederzeit wissen, was wir tun und was uns mit ihnen verbindet. Pressebereich |






